Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige
Diese Rechtsschutz Kombination nach § 28 ARB wird sogenannten Kleingewerbetreibenden in Anlehnung an die § 26 und § 27 ARB angeboten. Sie enthält Elemente aus dem Firmenrechtsschutz, dem Privatrechtsschutz für Selbstständige und dem auf Landfahrzeuge beschränkten Verkehrsrechtsschutz.
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete vollständige Tätigkeit des VN oder einer im Versicherungsschein genannten Person. Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung erfasst sowohl den privaten Bereich als auch die Ausübung selbständiger Tätigkeiten.