Anstellungsvertrags Rechtsschutz - Abgrenzung zu anderen Rechtsschutzversicherungen
Eine herkömmliche Rechtsschutzversicherung schließt gemäß § 3 Abs. 2c ARB 2010 die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ausdrücklich aus.
Im Gegensatz zur Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung greift die Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versicherung nicht nur ein, wenn es darum geht, Ansprüche abzuwehren, sondern auch dann, wenn der Versicherte seine Ansprüche gegen das Unternehmen aktiv durchsetzen möchte (z. B. Ruhegeldansprüche bei Beendigung des Anstellungsvertrages).