Mietrechtsschutz
Der Mietrechtsschutz ist eine Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie dinglichen Rechten in Zusammenhang mit gemieteten Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen dient (§ 2c ARB 2010).
Den umfassendsten Mietrechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit angemieteten Wohnungen und Grundstücken bietet § 29 der allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Mietrechtsschutz.
Während der sogenannten Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz des § 2c ARB bereits in den Rechtsschutz Kombinationen Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz (§ 27 ARB), Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige (§ 28 ARB) und Rechtsschutz für Mieter (Mietrechtsschutz) versichert werden kann, umfasst § 29 ARB generell den
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz sowie den
Steuerrechtsschutz vor Gerichten.
Versicherungsschutz besteht dann gemäß § 2c ARB jeweils für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Mieters aus
Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen aller Art und
dinglichen Rechten an Immobilien.