Anstellungsvertrags Rechtsschutz - Prüfung auf Erfolgsaussichten
Der Versicherungsschutz durch den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz besteht im Rahmen hinreichender Erfolgsaussichten. Lehnt die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsschutz ab, weil er keine Erfolgsaussichten sieht, kann der Versicherte durch seinen Rechtsanwalt einen so genannten Stichentscheid durchführen lassen, an den beide Parteien gebunden sind, es sei denn, die Stellungnahme des Anwalts weicht von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich ab.
Auf die Möglichkeit der Stellungnahme hat der Versicherer den Versicherten bei der Ablehnung des Versicherungsschutzes hinzuweisen.
Die Kosten der Stellungnahme trägt der Versicherer dann, wenn der Rechtsanwalt der Auffassung des Versicherten zustimmt.