Anstellungsvertrags Rechtsschutz - Versicherte Personen
Der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein der Rechtsschutzversicherung genannte versicherte Person in ihrer dort bezeichneten Eigenschaft, z. B. als Vorstandsmitglied einer bestimmten AG oder als Geschäftsführer einer bestimmten GmbH.
Der Anstellungsvertrags Rechtsschutz kann entweder vom Unternehmen (Unternehmenslösung) oder vom Organmitglied abgeschlossen werden (Privatlösung). Bei der Unternehmenslösung kann das begünstigte versicherte Organmitglied seine Ansprüche auf Kostenerstattung eigenständig geltend machen.
Aus steuerrechtlichen Gründen und unter dem Aspekt, dass die versicherte Person auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen noch ungehinderten Zugriff auf die Police hat, ist grundsätzlich die Unternehmenslösung empfehlenswert.