Anstellungsvertrags Rechtsschutz - Versicherungssumme
Die Versicherungssumme steht je Rechtsschutzfall zur Verfügung. Sie sollte möglichst nicht unter 150.000 EUR liegen. Diese Höchstgrenze gilt auch für alle Leistungen der Rechtsschutzversicherung aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass ein Organmitglied kein Arbeitnehmer ist. Sämtliche Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag werden daher nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor dem Zivilgericht (Landgericht) ausgetragen. Die Zuständigkeit der Zivilgerichte hat zur Folge, dass regelmäßig erhebliche Streitwerte im Raum stehen. An diesen orientieren sich die Anwalts- und Gerichtsgebühren.
So wird der Streitwert einer Kündigung nicht wie bei den Arbeitsgerichten mit dem 3-Monats-Gehalt eines normalen Arbeitnehmers beziffert, sondern mit einem maximalen Streitwert in Höhe des dreifachen Jahresgehalts. Beträgt das Jahresgehalt z. B. 200.000 EUR, beläuft sich der Streitwert auf 600.000 EUR.
Außerdem trägt das Organmitglied vor dem Zivilgericht das volle Kostenrisiko. Geht der Prozess verloren, muss er neben den eigenen auch die gegnerischen Kosten tragen.