AVB - ARB 2010 - Rechtsschutzversicherung
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung (ARB 2010). Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass es sich bei den hier aufgeführten Versicherungsbedingungen um eine unverbindliche Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) handelt und diese vom jeweiligen Rechtsschutzversicherer individuell gestaltet werden können.
Über die Art und den Umfang des Gebrauch der hier aufgestellten Rechtsschutzbedingungen ist dabei jedem einzelnen Versicherer selbst überlassen. Rechtlich verbindlich sind immer die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen, welche Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bei Vertragsschluß vereinbart haben und getroffen haben. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, setzen Sie sich am besten mit Ihrem Rechtsschutzversicherer, oder mit Ihrem Versicherungsvertreter in Verbindung.
Übersicht und Auswahlmenü
- § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung
- § 2 Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung
- § 3 Ausgeschlossene Leistungsarten
- § 3a Ablehnung bei Anwendung des Schiedsgutachter Verfahren
- § 3b Ablehnung bei Anwendung des Stichentscheid Verfahren
- § 4 Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz
- § 4a Versicherungswechsel
- § 5 Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung
- § 6 Örtlicher Geltungsbereich
- § 7 Beginn des Versicherungsschutz
- § 8 Dauer und Ende des Versicherungsvertrag
- § 8a Versicherungsjahr
- § 9 Beitrag zur Rechtsschutzversicherung
- § 10 Beitragsanpassung
- § 11 Änderung der für die Beitragsbemessung wesentlichen Umstände
- § 12 Wegfall des versicherten Interesses
- § 13 Kündigung nach Versicherungsfall
- § 14 Gesetzliche Verjährung
- § 15 Rechtsstellung mitversicherter Personen
- § 16 Anzeigen - Willenserklärungen - Anschriftenänderung
- § 17 Verhalten nach Eintritt des Versicherungsfall
- § 18 ist weggefallen
- § 19 ist weggefallen
- § 20 Zuständiges Gericht - Anzuwendendes Recht
- § 21 Verkehrsrechtsschutz
- § 22 Fahrerrechtsschutz
- § 23 Privatrechtsschutz für Selbstständige
- § 24 Berufsrechtsschutz für Selbstständige - Rechtsschutz für Firmen und Vereine
- § 25 Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
- § 26 Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige
- § 27 Landwirtschaft- und Verkehrsrechtsschutz
- § 28 Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige
- § 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
- Anhang 1 - Einbeziehung des außergerichtlichen Mediationsverfahren
- Anhang 2 - Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit