ARB 2010 - Anhang 2 - Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit
Anhang 2
Der GDV lässt die Frage nach der Einführung der Beitragsbefreiung in der Rechtsschutzversicherung bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers bewusst offen.
§ 9 A ARB soll daher nur denjenigen Unternehmen als unverbindlicher Formulierungsvorschlag dienen, die die Beitragsbefreiung einführen.