Berufsrechtsschutz für Selbstständige
Über diese Form der Rechtsschutzversicherung des § 24 ARB, die mit der früher in den ARB 75 gebotenen Firmenrechtsschutz Versicherung vergleichbar ist, kann sich der selbstständige Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätiger mit dem Berufsrechtsschutz im Falle von Rechtsstreitigkeiten schützen.