Berufsrechtsschutz für Selbstständige - Sonderregelung bei Berufsaufgabe
Eine Besonderheit im Berufsrechtsschutz gilt für die Beendigung des Versicherungsvertrages durch Berufsaufgabe oder Tod des Versicherungsnehmer. Ihm bzw. seinen Erben wird dann Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle gewährt, die innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Eigenschaft des Versicherungsnehmer stehen.
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