Berufsrechtsschutz für Selbstständige - Versicherte Personen
Versichert ist der Versicherungsnehmer im Hinblick auf seine im Versicherungsschein der Berufsrechtsschutz Versicherung bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit. Die Beschäftigten sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN mitversichert.
Tipp
Weicht die im Versicherungsantrag der Rechtsschutzversicherung aufgeführte Tätigkeit von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit ab oder werden mehrere verschiedene Tätigkeiten ausgeübt, besteht Versicherungsschutz nur für die im Antrag angegebene Tätigkeit.
Beispiel