Berufsrechtsschutz für Selbstständige - Wer gilt als Selbstständig
Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist kein fest umrissener Begriff der Rechtssprache. Als selbstständig wird im Allgemeinen derjenige angesehen, der seinen Beruf wirtschaftlich und organisatorisch in eigener Regie ausübt, wobei es auf alle Umstände des Einzelfalles ankommt und die Grenzen fließend sein können.
Da die Abgrenzung zwischen privater und selbstständiger Tätigkeit über die Mitversicherung des Vertragsrechtsschutz entscheidet, treten in diesem Bereich häufig Streitigkeiten auf, die vor Gericht ausgetragen werden.
Beispiel
Behauptet die Rechtsschutzversicherung, die vom Versicherungsnehmer beabsichtigte Rechtsverfolgung sei dessen selbstständiger Tätigkeit zuzuordnen, trägt der Rechtsschutzversicherer hierfür die Beweislast.