Firmenrechtsschutz - Grundbaustein Strafrechtsschutz § 4 Versicherungssumme
Der Versicherer zahlt in jedem Versicherungsfall bis zu der im Versicherungsvertrag der Rechtsschutzversicherung für die einzelne versicherte Person vereinbarten Versicherungssumme, jedoch höchstens bis zur vereinbarten Gesamtversicherungssumme für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle, für zeitlich und ursächlich zusammenhängende Versicherungsfälle und für denselben Versicherungsfall.