Firmenrechtsschutz - Grundbaustein Verkehrsrechtsschutz § 7 Örtlicher Geltungsbereich
1. Rechtschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.
2. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereiches nach Ziff. 1 trägt der Versicherer bei Versicherungsfällen, die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden, nicht beruflich bedingten Aufenthaltes eintreten, die Kosten nach § 3 Ziff. 1 bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 EUR. Insoweit besteht kein Schutz der Rechtsschutzversicherung für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.