Firmenrechtsschutz - Sonderregelung bei Berufsaufgabe
Eine Besonderheit im Firmenrechtsschutz gilt für die Beendigung des Versicherungsvertrages durch Aufgabe der Firma, oder Tod des Versicherungsnehmer. Dem Versicherungsnehmer bzw. seinen Erben wird dann Rechtsschutz auch für Rechtsschutzfälle gewährt, die innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Eigenschaft des Versicherungsnehmer stehen.
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Hinweis
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