Firmenrechtsschutz - Versicherte Personen
Versichert sind im Firmenrechtsschutz der Versicherungsnehmer im Hinblick auf seine im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit. Die Beschäftigten der jeweiligen Firmen sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer mitversichert.
Tipp
Weicht die im Versicherungsantrag aufgeführte Tätigkeit von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit ab oder werden mehrere verschiedene Tätigkeiten ausgeübt, besteht Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung nur für die im Antrag angegebene Tätigkeit.
Beispiel
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