Industrie Strafrechtsschutz - Adhäsionsverfahren
In versicherten Strafverfahren besteht auch Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung für die Abwehr vermögensrechtlicher Ansprüche Dritter gegen Versicherte vor einem deutschen Gericht im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens gemäß § 403 ff. StPO. Diese Regelung gilt aber subsidiär gegenüber einschlägigen Haftpflichtversicherungen der Versicherten.