Industrie Strafrechtsschutz - Anzeigen und Willenserklärungen
Alle Anzeigen und Erklärungen gegenüber dem Versicherer sind schriftlich abzugeben.
Macht ein Versicherter den Rechtsschutzanspruch geltend, so hat er die Rechtsschutzversicherung alle für die Bestimmung des Versicherungsfalls maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen. Im Übrigen hat er dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den aktuellen Stand des Verfahrens zu geben.