Industrie Strafrechtsschutz - Beteiligungsveräußerung
Wird ein Tochter- und/oder Mehrheitsbeteiligungsunternehmen veräußert, besteht für dieses Unternehmen der Versicherungsschutz fort, wenn das Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Beteiligungsveräußerung bei der Rechtsschutzversicherung eine eigene, ab dem Zeitpunkt der Beteiligungsveräußerung beginnende Industrie Strafrechtsschutzversicherung abschließt.