Industrie Strafrechtsschutz - Beteiligungserwerb
Für Tochter- und/oder Mehrheitsbeteiligungsunternehmen, die neu gegründet oder vom Versicherungsnehmer erworben werden, besteht vertragsgemäß Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Erwerbs bzw. der Neugründung, wenn die Rechtsschutzversicherung die Veränderung zur nächsten Hauptfälligkeit angezeigt wird. Gegebenenfalls ist eine Beitragsneufestsetzung erforderlich.