Industrie Strafrechtsschutz - Externe Mandate
Für die versicherten Personen besteht Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung auch für Aufsichts-, Beirats- oder Verwaltungsratsmandate sowie für die vorübergehende Entsendung in Leitungsorgane anderer Unternehmen, soweit sie diese auf Veranlassung des Versicherungsnehmer oder mitversicherter Unternehmen wahrnehmen.