Industrie Strafrechtsschutz - Firmenstellungnahme
Insbesondere bei Wirtschaftsstrafverfahren treten Fälle auf, in denen die Tat zwar bekannt ist, nicht jedoch der Täter. Da sich nach deutschem Recht nur natürliche Personen strafbar machen können, eröffnet die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt oder gegen Verantwortliche der Firma X.
Im Interesse einer effektiven Rechtsverteidigung ist es wichtig, dass die betroffenen Unternehmen bereits in dieser frühen Ermittlungsphase aktiv werden und sich der Hilfe eines Rechtsanwalts bedienen. Dieser tritt dann nicht für einen Betroffenen auf, sondern gibt im Namen des Unternehmens eine Stellungnahme zu den Vorwürfen ab (sog. Firmenstellungnahme). Hierdurch wird in aller Regel die Ausweitung des Ermittlungsverfahrens auf eine unüberschaubare Zahl von Betriebsangehörigen vermieden, da sich die Ermittlungen nun auf die letztlich Verantwortlichen konzentrieren.
Auch hier werden durch die Rechtsschutzversicherung die angemessenen Gebühren eines Rechtsanwaltes erstattet.