Industrie Strafrechtsschutz - Gegenstand des Versicherungsschutz
Der Industrie Strafrechtsschutz ist eine Form der Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten im Zusammenhang mit einer notwendigen Rechtsverteidigung übernimmt, wenn den Versicherten die Verletzung von Vorschriften des Straf- oder Ordnungswidrigkeitsrechts vorgeworfen wird. Regelmäßig werden auch standes- und disziplinarrechtliche Verfahren einbezogen.
Der Vorwurf der Ermittlungsbehörden (z.B. Staatsanwaltschaft) muss sich auf Handlungen oder Unterlassungen beziehen, die den Versicherten in ihrer Funktion als Mitarbeiter des Unternehmens mit dessen im Versicherungsschein beschriebenem Betriebscharakter zuzuordnen sind.
Hierbei werden sowohl die fahrlässig und vorsätzlich begehbaren Delikte (z.B. Körperverletzung, §§ 223 ff. StGB) als auch die nur vorsätzlich begehbaren Delikte (z.B. Betrug, § 263 StGB) erfasst.
Die Kostendeckung richtet sich insbesondere auf folgende Bereiche, in denen die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich wird:
Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren,
Tätigkeit bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen,
Tätigkeit in Verwaltungsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten versicherten Verfahren zu unterstützen oder deren Einleitung zu verhindern,
Beispiel
Tätigkeit in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten vor deutschen Gerichten im Zusammenhang mit der Stilllegung eines versicherten Betriebs- bzw. Betriebsteils oder dem Entzug der Konzession als Folge eines versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens,
Tätigkeit in Besteuerungs-, Sozialrechts- und Arbeitsrechtsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dient, die Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen oder deren Einleitung zu verhindern,
Beispiel
Beratung und Betreuung von Zeugen,
Tätigkeit in Verfahren vor Verfassungsgerichten, soweit diese dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten versicherten Verfahren zu unterstützen,
Vertretung vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen,
Tätigkeit für die Vertretung des versicherten Unternehmens gegenüber Strafgerichten und Strafverfolgungsbehörden bei Verfahren gegen zunächst nicht namentlich benannte Personen (sog. Firmenstellungnahme),
Tätigkeit im Strafvollstreckungsverfahren,
Tätigkeit in Wiederaufnahmeverfahren,
Tätigkeit, wenn Versicherte sich auf die Kronzeugenregelung berufen,
Erstattung von Strafanzeigen und Erstellung von Strafanträgen, die der Unterstützung der Verteidigung dienen,
Tätigkeit bei Berufs- und Fahrverboten, Lauschangriffen und Vermögenssicherungsmaßnahmen.
Zur Klarstellung: Nicht versichert und auch nicht zu versichern ist die Strafe selbst.