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Industrie Strafrechtsschutz - Gegenstand des Versicherungsschutz

Industrie Strafrechtsschutz - Gegenstand des Versicherungsschutz

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Industrie Strafrechtsschutz

Industrie Strafrechtsschutz - Gegenstand des Versicherungsschutz

Der Industrie Strafrechtsschutz ist eine Form der Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten im Zusammenhang mit einer notwendigen Rechtsverteidigung übernimmt, wenn den Versicherten die Verletzung von Vorschriften des Straf- oder Ordnungswidrigkeitsrechts vorgeworfen wird. Regelmäßig werden auch standes- und disziplinarrechtliche Verfahren einbezogen.

Der Vorwurf der Ermittlungsbehörden (z.B. Staatsanwaltschaft) muss sich auf Handlungen oder Unterlassungen beziehen, die den Versicherten in ihrer Funktion als Mitarbeiter des Unternehmens mit dessen im Versicherungsschein beschriebenem Betriebscharakter zuzuordnen sind.

Hierbei werden sowohl die fahrlässig und vorsätzlich begehbaren Delikte (z.B. Körperverletzung, §§ 223 ff. StGB) als auch die nur vorsätzlich begehbaren Delikte (z.B. Betrug, § 263 StGB) erfasst.

Die Kostendeckung richtet sich insbesondere auf folgende Bereiche, in denen die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich wird:

Kleiner Haken in grün Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren,

Kleiner Haken in grün Tätigkeit bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen,

Kleiner Haken in grün Tätigkeit in Verwaltungsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten versicherten Verfahren zu unterstützen oder deren Einleitung zu verhindern,

Beispiel

Kleiner Haken in grün Tätigkeit in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten vor deutschen Gerichten im Zusammenhang mit der Stilllegung eines versicherten Betriebs- bzw. Betriebsteils oder dem Entzug der Konzession als Folge eines versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens,

Kleiner Haken in grün Tätigkeit in Besteuerungs-, Sozialrechts- und Arbeitsrechtsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dient, die Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen oder deren Einleitung zu verhindern,

Beispiel

Kleiner Haken in grün Beratung und Betreuung von Zeugen,

Kleiner Haken in grün Tätigkeit in Verfahren vor Verfassungsgerichten, soweit diese dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten versicherten Verfahren zu unterstützen,

Kleiner Haken in grün Vertretung vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen,

Kleiner Haken in grün Tätigkeit für die Vertretung des versicherten Unternehmens gegenüber Strafgerichten und Strafverfolgungsbehörden bei Verfahren gegen zunächst nicht namentlich benannte Personen (sog. Firmenstellungnahme),

Kleiner Haken in grün Tätigkeit im Strafvollstreckungsverfahren,

Kleiner Haken in grün Tätigkeit in Wiederaufnahmeverfahren,

Kleiner Haken in grün Tätigkeit, wenn Versicherte sich auf die Kronzeugenregelung berufen,

Kleiner Haken in grün Erstattung von Strafanzeigen und Erstellung von Strafanträgen, die der Unterstützung der Verteidigung dienen,

Kleiner Haken in grün Tätigkeit bei Berufs- und Fahrverboten, Lauschangriffen und Vermögenssicherungsmaßnahmen.

Zur Klarstellung: Nicht versichert und auch nicht zu versichern ist die Strafe selbst.

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