Industrie Strafrechtsschutz - Insolvenz
Im Falle der Insolvenz oder der freiwilligen Liquidation des Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für Verfahren, die nach Beendigung des Versicherungsvertrags eingeleitet werden, soweit die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unterlassung während der Vertragslaufzeit begangen wurde oder begangen worden sein soll.
Hinweis