Industrie Strafrechtsschutz - Kosten für Privatklageverfahren
Die Rechtsschutzversicherung trägt die angemessenen Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Versicherten als Angeklagte m Rahmen eines vor deutschen Gerichten durchzuführenden Privatklageverfahrens gemäß § 374 ff. der Strafprozessordnung (StPO). Gleiches gilt für einen gemäß § 370 StPO zuvor erforderlichen Sühneversuch.