Industrie Strafrechtsschutz - Kosten für Sachverständige
Im Rahmen der ARB 2010 würde die Rechtsschutzversicherung regelmäßig nur die Kosten der vom Gericht bestellten Sachverständigen bzw. Gutachter übernehmen. Etwa 70 bis 80 Prozent aller Fälle aus dem gewerblichen und industriellen Bereich werden aber außerhalb einer Gerichtsverhandlung erledigt. Müssen hier Gutachter beigezogen werden, fallen in aller Regel hohe Kosten an.
Deshalb übernimmt die Industrie Strafrechtsschutzversicherung, ähnlich wie bei den Rechtsanwaltskosten, die angemessenen Kosten der vom Versicherten in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten, die für seine Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in versicherten Verwaltungsverfahren erforderlich sind.
Hinweis