Industrie Strafrechtsschutz - Prämie
Grundlage der Prämienberechnung ist regelmäßig die Gesamtmitarbeiterzahl des VN bzw. der versicherten Unternehmen sowie der Betriebscharakter.
Die Rechtsschutzversicherung bildet hierzu Gefahrengruppen. Als weniger gefahrgeneigt gelten z.B. Dienstleistungsunternehmen, als schadenträchtiger z.B. Unternehmen aus der chemischen Industrie oder dem Lebensmittelsektor.
Darüber hinaus ist der vereinbarte Deckungsumfang wie z.B. die Versicherungssumme oder der örtliche Geltungsbereich ein Prämienfaktor.