Industrie Strafrechtsschutz - Rechtsanwaltskosten
Nach den ARB 2010 muss der Rechtsschutzversicherer nur die gesetzlichen Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernehmen.
Wie die Praxis gezeigt hat, wird die Anwaltshonorierung gemäß den gesetzlichen Gebühren selbst bei Ausschöpfung des maximalen Gebührenrahmens den realen Gegebenheiten nicht gerecht. Vielmehr ist es an der Tagesordnung, dass Rechtsanwälte mit ihren Mandanten besondere Gebührenvereinbarungen treffen, die weit über den Sätzen des RVG liegen. Vor allem in Wirtschaftsstrafverfahren legen Strafverteidiger Stundenhonorare zu Grunde. Diese bewegen sich häufig zwischen ca. 200 EUR und ca. 500 EUR pro Stunde.
Um sicherzustellen, dass die Versicherungsleistungen diesen faktischen Gegebenheiten Rechnung tragen, regelt der Industrie Strafrechtsschutz, dass die Rechtsschutzversicherung abweichend vom RVG die angemessenen Kosten eines vom Versicherten beauftragten Rechtsanwalts übernimmt.
Die Angemessenheit bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit sowie des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit. Nicht angemessen ist eine aus der Sicht eines objektiven Betrachters unter Berücksichtigung aller Umstände eindeutig überhöhte Vergütung.
Tipp
Daneben erstattet der Versicherer die üblichen Auslagen des Rechtsanwalts.
Die genannten Regelungen gelten entsprechend, wenn anstelle eines Rechtsanwalts ein Steuerberater oder Rechtslehrer einer deutschen Hochschule beauftragt wird.