Industrie Strafrechtsschutz - Verfahrenskosten
Der Versicherer trägt die den Versicherten entstehenden Kosten der versicherten Verfahren, insbesondere die Gerichtskosten. Bei Verfahren außerhalb Europas übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten bis zur Höhe des Betrags, der entstehen würde, wenn die Verfahren in Deutschland stattfänden und nach den entsprechenden deutschen Kosten- und Gebührensätzen ermittelt würde.