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Industrie Strafrechtsschutz - Versicherte Personen

Industrie Strafrechtsschutz - Versicherte Personen

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Industrie Strafrechtsschutz

Industrie Strafrechtsschutz - Versicherte Personen

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf juristische und natürliche Personen, nämlich auf

Kleiner Haken in grün den Versicherungsnehmer sowie, falls vereinbart, alle mitversicherten Unternehmen,

Tipp

Kleiner Haken in grün die gesetzlichen Vertreter und Aufsichtsorgane des Unternehmens,

Kleiner Haken in grün die Gesellschafter,

Kleiner Haken in grün sämtliche dauerhaft oder zeitweise beschäftigten Betriebsangehörigen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit für den VN bzw. mitversicherte Unternehmen,

Kleiner Haken in grün ehrenamtliche Mitarbeiter, Praktikanten und Leiharbeitnehmer,

Kleiner Haken in grün Mitarbeiter von Fremdfirmen, für Angehörige der steuerberatenden Berufe und Liquidatoren, soweit es um Vorwürfe geht, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung für Versicherte begehen oder begangen haben sollen;

Kleiner Haken in grün die aus den Diensten des Versicherungsnehmer ausgeschiedenen Personen für Rechtsschutzfälle, die aus ihrer früheren Tätigkeit für den VN herrühren.

Hinweis
Für einige Fälle regeln die Versicherungsbedingungen, dass die Gewährung des Rechtsschutzes für versicherte Personen von der Zustimmung des Versicherungsnehmer abhängt, nämlich

Kleiner Haken in grün wenn eine nur vorsätzlich begehbare Straftat vorgeworfen wird und

Kleiner Haken in grün wenn der Vorwurf sich gegen ausgeschiedene Mitarbeiter richtet.

Regelmäßig heißt es in den Versicherungspolicen, dass der Versicherungsnehmer widersprechen kann, wenn ein anderer Versicherter Rechtsschutz verlangt.

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