Industrie Strafrechtsschutz - Versicherte Personen
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf juristische und natürliche Personen, nämlich auf
den Versicherungsnehmer sowie, falls vereinbart, alle mitversicherten Unternehmen,
Tipp
die gesetzlichen Vertreter und Aufsichtsorgane des Unternehmens,
die Gesellschafter,
sämtliche dauerhaft oder zeitweise beschäftigten Betriebsangehörigen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit für den VN bzw. mitversicherte Unternehmen,
ehrenamtliche Mitarbeiter, Praktikanten und Leiharbeitnehmer,
Mitarbeiter von Fremdfirmen, für Angehörige der steuerberatenden Berufe und Liquidatoren, soweit es um Vorwürfe geht, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung für Versicherte begehen oder begangen haben sollen;
die aus den Diensten des Versicherungsnehmer ausgeschiedenen Personen für Rechtsschutzfälle, die aus ihrer früheren Tätigkeit für den VN herrühren.
Hinweis
Für einige Fälle regeln die Versicherungsbedingungen, dass die Gewährung des Rechtsschutzes für versicherte Personen von der Zustimmung des Versicherungsnehmer abhängt, nämlich
wenn eine nur vorsätzlich begehbare Straftat vorgeworfen wird und
wenn der Vorwurf sich gegen ausgeschiedene Mitarbeiter richtet.
Regelmäßig heißt es in den Versicherungspolicen, dass der Versicherungsnehmer widersprechen kann, wenn ein anderer Versicherter Rechtsschutz verlangt.
Tipp