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Industrie Strafrechtsschutz - Versicherungsfall

Industrie Strafrechtsschutz - Versicherungsfall

Tipps und Infos zum Thema Industrie Strafrechtsschutz - Versicherungsfall.

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Industrie Strafrechtsschutz

Industrie Strafrechtsschutz - Versicherungsfall

Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) knüpft der für die Eintrittspflicht des Versicherers maßgebliche Versicherungsfall an den Zeitpunkt des tatsächlichen oder behaupteten Verstoßes gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften an. Bei bestimmten Fallkonstellationen kann dieser weit zurückliegen (z.B. bei Umwelt-Altlasten oder Produkt-Konstruktionsfehlern). Wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen war, würde im Rahmen einer herkömmlichen Rechtsschutzversicherung wegen sogenannten Vorvertraglichkeit kein Versicherungsschutz bestehen.

Vor diesem Hintergrund hat der Industrie Strafrechtsschutz eine spezielle Definition des Versicherungsfalls gewählt. Versicherungsfall ist hier die Einleitung des Ermittlungs- oder sonstigen versicherten Verfahrens während der Laufzeit des Vertrags. Damit besteht praktisch mit Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsschutz, wenn nur das Ermittlungsverfahren nach diesem Zeitpunkt eingeleitet wird. Dies gilt also auch dann, wenn wegen eines Vorgangs ermittelt wird, der sich in vorvertraglicher Zeit ereignet hat oder ereignet haben soll.

Hinweis
Für die anwaltliche Tätigkeit bei der sog. Zeugenbetreuung gilt die behördliche oder gerichtliche Aufforderung zur Zeugenaussage, bei der Tätigkeit vor Untersuchungsausschüssen die Ladung des Versicherten, und beim Adhäsionsverfahren die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche als Rechtsschutzfall.

Wird in demselben Ermittlungsverfahren gegen mehrere Versicherte ermittelt oder werden in demselben Verfahren mehrere Versicherte zur Zeugenaussage aufgefordert, handelt es sich um denselben und nicht um jeweils einen neuen Rechtsschutzfall.

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