Industrie Strafrechtsschutz - Vorbeugender Rechtsschutz
Bereits vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens besteht durch die Rechtsschutzversicherung Versicherungsschutz für eine notwendige erste anwaltliche Beratung, wenn
im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Dritte auch Handlungen und Unterlassungen versicherter Personen untersucht werden,
bei Betriebsprüfungen gegen versicherte Unternehmen Tatbestände ermittelt werden, die zu Mitteilungen an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes führen,
von Dritten im Rahmen eines gegen versicherte Unternehmen rechtshängigen Verfahrens die Verletzung von Straftatbeständen durch Versicherte behauptet und mit einer Strafanzeige gedroht wird,
in Medien oder sonstigen der Allgemeinheit zugänglichen Publikationen die Verletzung von Straftatbeständen oder Ordnungswidrigkeiten durch Dritte behauptet wird,
bei Versicherten Anhaltspunkte für verbotene Insidergeschäfte vorliegen und von der zuständigen Behörde Auskunftsverlangen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WHPG) ergehen,
die Möglichkeit und Notwendigkeit von Selbstanzeigen gemäß §§ 371, 378 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) geprüft wird.