Rechtsschutzversicherung - Alternative Prozessfinanzierung
Bei der sog. Prozessfinanzierung handelt es sich nicht um ein Versicherungsgeschäft. Vielmehr übernimmt das Prozessfinanzierungsunternehmen, das nicht selten zu einer Unternehmensgruppe zählt, die auch eine Rechtsschutzversicherung anbietet, auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages die gerichtliche Durchsetzung von Forderungen eines Kunden (ab einem bestimmten Streitwert) gegenüber einem Dritten.
Im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer einen vorher vertraglich festgelegten prozentualen Anteil (regelmäßig ca. 30 bis 50 Prozent) vom Prozesserlös abzüglich der vom Mandanten aufzuwendenden Kosten. Im Unterliegensfall hat der Prozessfinanzierer alle Aufwendungen allein zu tragen.
Zu einem Prozessfinanzierungsvertrag kommt es erst dann, wenn das Finanzierungsunternehmen umfangreiche Vorprüfungen u.a. zu den Erfolgsaussichten und zur Bonität des Gegners angestellt hat.
Falls bereits eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann eine Prozessfinanzierung dann sinnvoll sein, wenn für den Prozessgegenstand kein Rechtsschutz geboten wird oder ein Risikoausschluss greift. Praxisrelevant ist hier etwa der Bereich des Firmenrechtsschutz, der in herkömmlichen Rechtsschutzpolicen ausgegrenzt wird.
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