Rechtsschutzversicherung - Arbeitsrechtsschutz
Beim Arbeitsrechtsschutz (Berufsrechtsschutz) geht es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
Beispiel
Je nach gewählter Rechtsschutzform besteht Berufsrechtsschutz für den Versicherungsnehmer entweder in seiner Eigenschaft als
Arbeitnehmer, und zwar aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, oder als
Arbeitgeber, dann aber nur aus Arbeitsverhältnissen.
Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber abhängige weisungsgebundene Arbeit leistet; Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die einen anderen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Der Berufsrechtsschutz aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen erfasst alle vom VN freiwillig eingegangenen Anstellungsverhältnisse als Beamter, Richter oder Berufssoldat, wie auch alle öffentlich-rechtlichen Pflichtverhältnisse, so vor allem das Wehrpflicht- und Ersatzdienstverhältnis.
Hinweis
Der Arbeitsrechtsschutz ist nicht auf Streitigkeiten im Rahmen des Arbeitsvertrages beschränkt. Er umfasst vielmehr auch sonstige im Rahmen des Arbeitsverhältnisses angesiedelte Streitigkeiten, z.B. Auseinandersetzungen eines Arbeitnehmers mit einem Kollegen, soweit es nicht um kollektives Arbeitsrecht (z.B. Tarifvertragsrecht) geht.
Hinweis
Streitigkeiten aus einem Ruhestandsverhältnis sind, obwohl kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, ebenfalls versichert, da das Ruhestandsverhältnis seinen Ursprung im früheren Arbeitsverhältnis hat.
Für freiberuflich und selbstständig Tätige, freie Mitarbeiter steht der Berufsrechtsschutz (Arbeitsrechtsschutz) für Arbeitnehmer und Angestellte allerdings nicht zur Verfügung, sondern der Berufsrechtsschutz für Selbstständige, da hier kein Arbeitsverhältnis, sondern ein selbstständiges Dienstverhältnis vorliegt.
Hinweis
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