Rechtsschutzversicherung - Disziplinar- und Standesrechtsschutz
Bei dieser Rechtsschutzform der Rechtsschutzversicherung geht es um die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
Beispiel
Unter das Disziplinarrecht fallen all diejenigen Vorschriften, die die Ahndung dienstrechtlicher Verfehlungen im öffentlichen Recht zum Gegenstand haben. Im Wesentlichen geht es um öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.
Zum Standesrecht zählen alle Rechtsnormen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten) gelten und in denen bestimmte Berufs- und Standespflichten geregelt sind. Für die Ahndung von Verstößen gegen das Berufs- und Standesrecht sind in erster Linie eingesetzte Ehrengerichte zuständig.
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