Rechtsschutzversicherung - Ordnungswiedrigkeiten Rechtsschutz
Hierbei geht es um die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
Beispiel
Zum Ordnungswidrigkeitsrecht gehören alle Rechtsnormen, welche die Ahndung gesetzlich umschriebener, rechtswidriger und vorwerfbarer Handlungen mit einer Geldbuße regeln.
Deckung auch bei Vorsatz
Der Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz umfasst Ordnungswidrigkeiten aus allen versicherten Lebensbereichen. Da die ARB 2008 nicht zwischen verkehrsrechtlichen und sonstigen Ordnungswidrigkeiten unterscheiden, besteht auch bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten Versicherungsschutz.
Hinweis
Zu beachten ist auch hier der Ausschluss in § 3 Abs. 3e ARB für Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes.
Kein Versicherungsschutz durch den Verkehrsrechtsschutz besteht ferner in Verfahren nach § 25 a StVG (sog. Halterhaftung). Denn hierbei handelt es sich nicht um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, da keine Geldbuße festgesetzt wird. Der Halter eines Fahrzeugs hat vielmehr Aufwendungsersatz zu leisten, wenn der Fahrer als Täter nicht ermittelt werden kann.
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