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Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

In unserem Lexikon werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht erklärt.

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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht geht es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (Verfolgung und Abwehr) aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen aller Art (z.B. Ansprüche aus § 280 BGB) und dinglichen Rechten.

Beispiel
Zum Bereich der privatrechtlichen Schuldverhältnisse zählen auch Streitigkeiten über das Zustandekommen eines Vertrages sowie Bereicherungsansprüche im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Verträgen.

Gedeckt sind durch diese Form der Rechtsschutzversicherung auch Streitigkeiten zwischen dem VN und seinem - früheren - Anwalt über den Grund oder die Höhe der gesetzlichen Vergütung für dessen Tätigkeit.

Ferner ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen eingeschlossen. Das gilt allerdings nicht für Versicherungsschutz aus dem gewerblichen Bereich.



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