Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht geht es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (Verfolgung und Abwehr) aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen aller Art (z.B. Ansprüche aus § 280 BGB) und dinglichen Rechten.
Beispiel
Zum Bereich der privatrechtlichen Schuldverhältnisse zählen auch Streitigkeiten über das Zustandekommen eines Vertrages sowie Bereicherungsansprüche im
Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Verträgen.
Gedeckt sind durch diese Form der Rechtsschutzversicherung auch Streitigkeiten zwischen dem VN und seinem - früheren - Anwalt über den Grund oder die Höhe der gesetzlichen Vergütung für dessen Tätigkeit.
Ferner ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen eingeschlossen. Das gilt allerdings nicht für Versicherungsschutz aus dem
gewerblichen Bereich.
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