Rechtsschutzversicherung - Schiedsverfahrenskosten
Nimmt der VN anstelle der staatlichen Gerichte Privatpersonen als Schiedsrichter im Rahmen eines Schieds- und Schlichtungsverfahrens in Anspruch, werden auch diese Kosten übernommen - begrenzt auf die Höhe der Gebühren, die bei Anrufung des zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz angefallen wären.
Die Rechtsschutzversicherung ist also beispielsweise für Verfahren vor Einigungs- oder Schlichtungsstellen eintrittspflichtig, wie sie von den Handwerkskammern und den Gutachterkommissionen der Ärztekammern angeboten werden.
Hinweis
Einige Versicherer ersetzen die Gebühren bis zum Doppelten der im Falle der Anrufung eines staatlichen Gerichts entstehenden Gebühren.
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