Rechtsschutzversicherung - Übersetzungskosten
Der Rechtsschutzversicherer sorgt für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt die hierbei anfallenden Kosten.
Wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht, hat die Rechtsschutzversicherung den Übersetzer auszuwählen und zu beauftragen.
Bei einer Interessenwahrnehmung im Inland sind solche Kosten nur zu übernehmen, wenn es sich um Gerichtsauslagen handelt.
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