Rechtsschutzversicherung - Verwaltungsbehördliche Kosten
Gedeckt sind auch die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege.
Beispiel
Zur Klarstellung: Zwangs- und Verwarnungsgelder sowie Geldbußen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung ist stets, dass für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsbehörden Versicherungsschutz besteht.
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