Managerrechtsschutz - Einordnung im Rahmen der betrieblichen Versicherung
Die Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung (VermöRS) findet in der Fachöffentlichkeit, im Gegensatz zu ihrer jüngeren Schwester, der D&O Versicherung, eher selten ein Forum. Statistisches Material über ihre Verbreitung bei den Unternehmen liegt nicht vor. Dies und die Tatsache, dass sich die Rechtsprechung offensichtlich nur sporadisch mit dieser Versicherung befassen musste, bedeutet aber nicht, dass sie nur ein Schattendasein fristet oder ihr gar der Ruf des Exotischen anhaftet.
Weil die VermöRS demnach bei Industrie- und Dienstleistungsunternehmen kein ganz unbekanntes Versicherungsprodukt der Rechtsschutzversicherung ist, dürften einschlägige Gerichtsentscheidungen Versicherer, Versicherungsnehmer, Vermittler und Berater aufhorchen lassen.
Anlass für die Erstellung dieses Beitrages ist ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln vom 28.4.2009 (AZ.: 9 U 114/08). Das OLG befasste sich in dieser Entscheidung mit dem Zuschnitt einer auf konventionellen Bedingungstexten basierenden VermöRS, deren Ausgestaltung bei der Anwendung im konkreten Schadensfall Auslegungsfragen aufwarf.
Zunächst wird kurz der Deckungsumfang einer VermöRS sowie deren Abgrenzung zur D&O-Versicherung Aufgezeigt und anschließend das Urteil des OLG Köln mit seinen Konsequenzen für die Praxis dargestellt.