Managerrechtsschutz - Urteil des OLG Köln vom 28.4.2009 – 9 U 114/08
Das OLG Köln hat eine Regelung in einer sogenannten Top-Manager Rechtsschutzversicherung, wonach ausdrücklich Versicherungsschutz für die Geschäftsführer des Unternehmens (VN) vereinbart war, im konkreten Fall dahingehend ausgelegt, dass den Geschäftsführern auch für Aufsichtsratstätigkeiten Versicherungsschutz zu gewähren war.