Mietrechtsschutz - Versicherte Personen
Der Versicherungsnehmer im Mietrechtsschutz muss von einem Versicherungsfall in einer speziellen persönlichen Eigenschaft betroffen sein, nämlich in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft als
Mieter der Wohnung, des Hauses, oder sonstigen Obejekten
Pächter des Grundstücks, der Immobilie oder
Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Der Versicherungsschutz des Mietrechtsschutz beginnt erst mit der Entstehung einer dieser Eigenschaften, also mit Beginn des Mietverhältnis. Einer angemieteten Wohnung zuzurechnende Garagen oder Kfz-Abstellplätze sind eingeschlossen, unabhängig davon, ob sie dem Eigentümer der Wohnung gehören.
Beim Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz handelt es sich um eine objektbezogene Rechtsschutzversicherung. Demnach muss ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude oder ein bestimmter Gebäudeteil im Versicherungsschein bzw. einem Versicherungsnachtrag entsprechend bezeichnet werden.
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