Patentrechtsschutz - Definition gewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte gewähren eine bestimmte, andere ausschließende Schutzrechtsposition. Dieser Patentrechtsschutz ist notwendig, weil generell das Prinzip der Nachahmungsfreiheit gilt. Die gewerblichen Schutzrechte, welche durch die Rechtsschutzform Patentrechtsschutz der Rechtsschutzversicherung abgesichert werden, lassen sich wie folgt unterteilen:
Patente
Mit Patenten können technische Erfindungen geschützt werden, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und weltweit neu und gewerblich nutzbar sind. Als neu gilt eine Erfindung, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Patentinhaber hat über seine Erfindung 20 Jahre lang das ausschließliche Verfügungsrecht.
Gebrauchsmuster
Technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind, können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Im Vergleich zum Patentschutz erfolgt die Anwendung für ein Gebrauchsmuster schneller und leichter. Das Patent- und Markenamt prüft die Schutzvoraussetzungen nicht bei der Anmeldung, sondern nur, wenn ein Dritter gegen das Gebrauchsmuster protestiert. Der Schutz gilt für drei Jahre.
Marken
Marken bzw. Warenzeichen dienen dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens als unverwechselbar zu kennzeichnen. Dabei können nicht nur Worte geschützt werden, sondern auch Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Melodien oder auch dreidimensionale Formen. Der Schutz der Marke wird zunächst für zehn Jahre gewährt und kann auf Antrag beliebig oft verlängert werden.
Geschmacksmuster
Mit einem Geschmacksmuster lassen sich zwei- oder dreidimensionale Gegenstände in der Gestaltung ihrer Formen und Farben schützen. Voraussetzung ist, dass sie neu und eigentümlich sind, also auf einer gewissen schöpferischen Leistung beruhen. Dazu gehören auch typographische Schriftzeichen. Die Schutzdauer beträgt fünf Jahre und kann gegen Gebühr verlängert werden.