Patentrechtsschutz - Leistungen des Versicherers
Die Rechtsschutzversicherung erstattet folgende Kosten
die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) sowie zusätzlich,
die Kosten eines beigeordneten Patentanwalts
im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und Selbstbeteiligung.