Patentrechtsschutz - Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz des Patentrechtsschutz gilt weltweit. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer seinen Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Desweiteren muss das Patent-, Marken-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht beim Deutschen Patent-& Markenamt DPMA angemeldet sein. Eine Anmeldung in anderen Ländern und beim Europäischen Patentamt ist unschädlich.
Hinweis