Patentrechtsschutz - Selbstbeteiligung
Für Zahlungen des Rechtsschutzversicherers bis zu einer Höhe von 50.000 EUR gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500 EUR oder wahlweise 5.000 EUR als vereinbart.
Für Zahlungen der Rechtsschutzversicherung ab 50.001 EUR gilt über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinaus ein zusätzlicher Selbstbehalt in Höhe von 10% der weiteren zu zahlenden Leistungen als vereinbart.