Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz - Versicherte Personen
Folgende Personen sind im Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für nichtselbstständige Privatpersonen mitversichert,
der Versicherungsnehmer
sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
die minderjährigen Kinder
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Diese Mitversicherung bezieht sich allerdings nicht auf den Fahrzeugbereich.
alle berechtigten Fahrer und Insassen der auf den VN, dessen Ehepartner oder die minderjährigen Kinder zugelassenen Fahrzeuge.
Der Gesamt-Jahresumsatz aus selbstständiger Tätigkeit darf die Grenze von 6.000 EUR nicht überschreiten, anderenfalls wandelt sich der Vertrag der Rechtsschutzversicherung in die Einzelrisiken Verkehrsrechtsschutz nach § 21 ARB und Privatrechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB um. In diesem Fall kann der VN innerhalb von sechs Monaten nach der Umwandlung die Beendigung des Verkehrs-«Rechtsschutz»vertrages verlangen.
Im Verkehrsrechtsschutz sind hier nur Landfahrzeuge versichert.