Privatrechtsschutz für Selbstständige - Versicherte Personen
Im Privatrechtsschutz für Selbstständige werden folgende Personen versichert, bzw. sind mitversichert,
der Versicherungsnehmer
sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
die minderjährigen Kinder
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt aufnehmen.
Hinweis