Rechtsschutz für Fuhrparkverantwortliche
Strenge Haftungsvorschriften für Fuhrparkverantwortliche, die weitgehend noch unbekannt sein werden, führten zu diesem neuen Produktangebot, das im Beitrag besprochen und bewertet wird.
Wer für einen Fuhrpark verantwortlich ist, muss beim Fehlverhalten von Fahrern persönlich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Mehrere Versicherer bieten für die Betroffenen (Unternehmen und Fuhrparkmanager) eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Fuhrparkverantwortliche an. Diese übernimmt die angemessenen Kosten für die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die Kosten in Verwaltungsverfahren bei Betriebs- oder Fahrzeugstilllegung.